
Bevor die Telefonflatrates Gang und Gebe wurden, nutzen viele Telefonkunden Call-by-Call Vorwahlen. Besonders http://www.tele2.de hat somit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufgebaut. Auch heute noch kann man bei Anrufen ins Mobilfunknetz und ins Ausland damit Geld sparen. Call-by-Call-Anrufe funktionieren aber über das Kabelnetz nicht mehr.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die Anbieter von Kabel-Paketen darauf hinweisen müssen, dass eine Call by Call Anruf über das Kabelnetz nicht mehr möglich ist. (Az. I ZR 28/09). Grund für die Entscheidung war die Werbeaussage eines Kabel-Anbieters, der sein Produkt mit den Worten "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig" beworben hatte. Er suggeriert eine Gleichwertigkeit der Produkte, obwohl Call-by-Call damit nicht funktioniert. Dies sei Irreführung durch Unterlassung,
Das Gericht sah aber keine Hinweispflicht auf die fehlende Möglichkeit, eine "Preselection" einzurichten. Durch die Möglichkeit alle Telefonanrufe über eine voreingestellte Nummer zu tätigen würde der Nutzung der Flatrate entgegen stehen. Schon 2009 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kabelanbieter bei der Werbung für Telefonanschlüsse über die Kosten eines notwendigen Kabelanschlusses informieren müsse.